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Reservierungen

Buchen Sie jetzt ein Taxi

Um Ihnen den bestmöglichen Service anbieten zu können, bitte 12 Stunden vorher reservieren.
Nur so können wir Ihnen ein Taxi garantieren.
-> Reservierungen auch per Telefon möglich.

Ich bestätige Ihnen die Fahrt schnellstmöglich. Geben Sie bei der Reservierung bitte auch an, wie viele Personen inkl. Gepäck befördert werden sollen.

Ruf: 01722088529
email: martin.kiefer@taxihaan.com

Kurierdienst

Im Rahmen der Kurier- und Botenfahrten biete ich Ihnen:
  • Kurierfahrten mit PKW
  • Botenfahrten und Abholfahrten
  • Postabholfahrten – wir bringen und holen Ihre Post
  • Einkaufsfahrten

Innerhalb Haans sind wir in fünf Minuten bei Ihnen.

Gerne stellen wir Ihnen ein attraktives Servicepaket zusammen.
Wir bringen Ihre Güter für Sie schnell und direkt ans Ziel – ganz unkompliziert.

Unser schneller Lieferservice für Unternehmen und Privatkunden. Ihre Sendung wird sofort und ohne Umwege ausgeliefert oder zu Ihnen gebracht.

Die Bezahlung einer Kurierfahrt kann für Firmenkunden per Rechnung geschehen. Weitere Informationen zur Bezahlung der Kurierfahrt und zu den Preisen von Taxi Kiefer, erhalten Sie gerne persönlich via Telefon oder E-Mail.

Krankenfahrten

Das Taxiunternehmen Kiefer in Haan übernimmt für Sie auch Krankenfahrten. Diese sind von den Krankentransporten durch den Rettungsdienst oder andere Krankentransportunternehmen zu unterscheiden. Für viele Menschen ist es notwendig, regelmäßig zur Dialyse oder anderen Untersuchungen zu fahren, ohne hierfür permanent auf den Not- oder Pflegedienst angewiesen zu sein. Diejenigen, die selbstständig ihre Fahrt zum Arzt organisieren können, denen aber ein Auto oder eine Mitfahrgelegenheit fehlt, können bei Bedarf den in Anspruch nehmen. Regelmäßige oder medizinisch, dringend notwendige Krankenfahrten können wir für Sie mit den Krankenkassen abrechnen.

  • Dialyse
  • Chemo- oder Strahlentherapie
  • Krankengymnastik
  • einmalige und regelmäßige Arztbesuche
  • Hinfahrt und / oder Abholung zum und vom Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten einer Krankenfahrt übernimmt, hängt von diversen Kriterien ab. Bei Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus kommt die Möglichkeit zur Abrechnung auf verschiedene Umstände an.

Die Krankenkasse kann die Kosten für eine Taxifahrt übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer weiteren Kassenleistung steht, die aus medizinischer Sicht unabdingbar ist. In der Regel werden die Krankenfahrten aber nur dann übernommen, wenn eine stationäre Behandlung erfolgt. Hierüber benötigen Sie einen Nachweis vom behandelnden Arzt.
In Ausnahmefällen werden die Kosten auch für Fahrten zu ambulanten Behandlungen von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt besonders für Strahlen- und Chemotherapien und ambulante Dialysebehandlungen. Weitere Ausnahmen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.

Sind Sie nach einem Arbeitsunfall auf ein Taxi angewiesen, werden die Kosten hierfür in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen oder erstattet. Bei privat Versicherten können wir die Abrechnung mit der Kasse leider nicht selbst übernehmen.

Wann die Krankenkasse die Kosten in Ausnahmefällen trägt

Wir können Ihre Taxifahrt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn es aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist, dass Sie regelmäßig behandelt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Krebspatienten und -patientinnen, die für die Fahrt zu ihrer Behandlung auf ein Taxi angewiesen sind. Gehören Sie nicht zu einem solchen Ausnahmefall, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich im Zweifelsfall eine Genehmigung für Krankenfahrten ausstellen lassen.

In den Richtlinien ist weiterhin bestimmt, dass Menschen, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Kosten für eine Taxifahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung erstattet bekommen. Dies gilt jedoch nur, wenn nachweislich kein PKW oder öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden kann. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), “Bl” (Blindheit) oder “H” (Hilflosigkeit) dient als Nachweis. Auch eine nachweisbare Pflegestufe 2 oder 3 kann dazu beitragen, dass die Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie Ihre dauerhaft eingeschränkte Mobilität durch die Kasse prüfen und bestätigen lassen.

Ablauf der Krankenfahrt

Wenn Sie eine Genehmigung der Krankenkasse für eine oder mehrere Krankenfahrten haben, können Sie bei uns ein Taxi für Ihre Fahrt zum Arzt rufen. Wir benötigen von Ihnen die Genehmigung und eine Unterschrift. Fristgerecht bringen wir Sie zu Ihrer Arztbehandlung und holen Sie dort auch gerne wieder ab.
Wir reichen den Nachweis der Fahrt mit Ihrer Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Am Ende des Monats erhalten Sie von uns unter Umständen eine Eigenanteilsrechnung. Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10€ und mindestens 5€ pro Fahrt, übersteigt aber niemals die tatsächlichen Kosten der Taxifahrt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Für weitere Informationen über Krankenfahrten und deren Abrechnung mit den Krankenkassen können Sie mich auch persönlich kontaktieren. Ich berate Sie gerne individuell.

Flughafen und Transfer

Geht es endlich mal wieder mit dem Flugzeug ins Warme? Oder müssen Sie auf Geschäftsreise? Sparen Sie sich den Stress, mit dem Zug oder selbst zum Flughafen zu fahren und bestellen Sie sich ein Taxi. Mein Flughafentransfer bringt Sie und Ihr Gepäck bequem ans Ziel. Und auch bei Ihrer Rückkehr stehe ich schon bereit, verstaue Ihren Koffer und bringen Sie bis zur Haustür.

Mit einem Flughafentransfer von meinen Taxiunternehmen kommen Sie schnell, sicher und unkompliziert zu einem Flughafen Ihrer Wahl. Ob Sie nun zum Flughafen Düsseldorf oder Köln müssen oder zu einem anderen Ziel gefahren werden möchten: In meinem modernen und klimatisierten Fahrzeug ist eine angenehme Fahrt garantiert. Wenn Sie mit Ihren Kindern auf Reisen gehen, geben Sie uns einfach Bescheid: Gerne bringe ich Kindersitze mit, damit für die Sicherheit aller Insassen gesorgt ist. So ersparen Sie sich das Umsteigen, das Kofferschleppen und die Parkplatzsuche und können entspannt in Ihren Urlaub starten.

Fahrten zum Flughafen für Geschäftskunden

Wenn Sie einen wichtigen Geschäftstermin haben und hierfür pünktlich am Flughafen sein müssen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir holen Sie zeitig ab und bringen Sie verlässlich und fristgerecht zu Ihrem Abflugort. Sie können sich in der Zwischenzeit weiterhin um geschäftliche Dinge kümmern und gelangen so möglichst stressfrei und gut vorbereitet zu Ihrem Termin.

Firmenkunde

Taxi Kiefer bietet Ihnen nicht nur die Taxifahrt zum Flughafen an. Wir können für Sie auch Ihre Geschäftskunden am Flughafen Düsseldorf oder Köln abholen.

Ablauf eines Flughafentransfers

Wenn eine Reise mit dem Flugzeug geplant ist, sollten Sie Ihr Taxi frühzeitig buchen. Hierfür benötige ich Datum und Uhrzeit Ihres Fluges, von wo Sie abgeholt werden möchten oder zu welchem Flughafen Sie müssen. Darüber hinaus sind auch die Informationen über die Anzahl der Personen und Gepäckstücke wichtig.

Kontaktieren Sie mich auch gerne telefonisch, wenn Sie weitere Auskünfte wünschen. Ich informiere Sie dann persönlich über die Kosten einer Taxifahrt zum Flughafen.

Impressum

Taxiunternehmen
Martin Kiefer
Brucherkotten 2
42781 Haan

Ruf: 01722088529
email: martin.kiefer@taxihaan.com
Homepage: www.taxihaan.com
Angaben gemäß § 5 TMG:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a:
Umsatzsteuer-ID: 135/5140/3415

Aufsichtsbehörde:
Kreis Mettmann
der Landrat
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

Quelle: http://www.e-recht24.de
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