Krankenfahrten

Das Taxiunternehmen Kiefer in Haan übernimmt für Sie auch Krankenfahrten. Diese sind von den Krankentransporten durch den Rettungsdienst oder andere Krankentransportunternehmen zu unterscheiden. Für viele Menschen ist es notwendig, regelmäßig zur Dialyse oder anderen Untersuchungen zu fahren, ohne hierfür permanent auf den Not- oder Pflegedienst angewiesen zu sein. Diejenigen, die selbstständig ihre Fahrt zum Arzt organisieren können, denen aber ein Auto oder eine Mitfahrgelegenheit fehlt, können bei Bedarf den in Anspruch nehmen. Regelmäßige oder medizinisch, dringend notwendige Krankenfahrten können wir für Sie mit den Krankenkassen abrechnen.

  • Dialyse
  • Chemo- oder Strahlentherapie
  • Krankengymnastik
  • einmalige und regelmäßige Arztbesuche
  • Hinfahrt und / oder Abholung zum und vom Krankenhaus bei stationärem Aufenthalt

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Ob die jeweilige Krankenkasse die Kosten einer Krankenfahrt übernimmt, hängt von diversen Kriterien ab. Bei Fahrten zum Arzt oder ins Krankenhaus kommt die Möglichkeit zur Abrechnung auf verschiedene Umstände an.

Die Krankenkasse kann die Kosten für eine Taxifahrt übernehmen, wenn diese im Zusammenhang mit einer weiteren Kassenleistung steht, die aus medizinischer Sicht unabdingbar ist. In der Regel werden die Krankenfahrten aber nur dann übernommen, wenn eine stationäre Behandlung erfolgt. Hierüber benötigen Sie einen Nachweis vom behandelnden Arzt.
In Ausnahmefällen werden die Kosten auch für Fahrten zu ambulanten Behandlungen von der Krankenkasse übernommen. Dies gilt besonders für Strahlen- und Chemotherapien und ambulante Dialysebehandlungen. Weitere Ausnahmen sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) festgelegt.

Sind Sie nach einem Arbeitsunfall auf ein Taxi angewiesen, werden die Kosten hierfür in der Regel von der Berufsgenossenschaft übernommen oder erstattet. Bei privat Versicherten können wir die Abrechnung mit der Kasse leider nicht selbst übernehmen.

Wann die Krankenkasse die Kosten in Ausnahmefällen trägt

Wir können Ihre Taxifahrt mit der Krankenkasse abrechnen, wenn es aus medizinischen Gründen zwingend notwendig ist, dass Sie regelmäßig behandelt werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Krebspatienten und -patientinnen, die für die Fahrt zu ihrer Behandlung auf ein Taxi angewiesen sind. Gehören Sie nicht zu einem solchen Ausnahmefall, sollten Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse erkundigen und sich im Zweifelsfall eine Genehmigung für Krankenfahrten ausstellen lassen.

In den Richtlinien ist weiterhin bestimmt, dass Menschen, die dauerhaft in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, die Kosten für eine Taxifahrt zu einer medizinisch notwendigen Behandlung erstattet bekommen. Dies gilt jedoch nur, wenn nachweislich kein PKW oder öffentliches Verkehrsmittel genutzt werden kann. Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG” (außergewöhnliche Gehbehinderung), “Bl” (Blindheit) oder “H” (Hilflosigkeit) dient als Nachweis. Auch eine nachweisbare Pflegestufe 2 oder 3 kann dazu beitragen, dass die Krankenfahrt von Ihrer Krankenkasse übernommen wird. Wenn Sie keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, können Sie Ihre dauerhaft eingeschränkte Mobilität durch die Kasse prüfen und bestätigen lassen.

Ablauf der Krankenfahrt

Wenn Sie eine Genehmigung der Krankenkasse für eine oder mehrere Krankenfahrten haben, können Sie bei uns ein Taxi für Ihre Fahrt zum Arzt rufen. Wir benötigen von Ihnen die Genehmigung und eine Unterschrift. Fristgerecht bringen wir Sie zu Ihrer Arztbehandlung und holen Sie dort auch gerne wieder ab.
Wir reichen den Nachweis der Fahrt mit Ihrer Genehmigung bei der jeweiligen Krankenkasse ein. Am Ende des Monats erhalten Sie von uns unter Umständen eine Eigenanteilsrechnung. Dies hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die Zuzahlung beträgt höchstens 10€ und mindestens 5€ pro Fahrt, übersteigt aber niemals die tatsächlichen Kosten der Taxifahrt. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche.

Für weitere Informationen über Krankenfahrten und deren Abrechnung mit den Krankenkassen können Sie mich auch persönlich kontaktieren. Ich berate Sie gerne individuell.